Dividendenstripping ist legale Steuerhinterziehung
April 19th, 2007

Ausländische Aktionäre von Dax-Konzernen bringen den Staat zusammen mit Banken um Millionenbeträge. Das zeigte sich zuletzt, als die WestLB Großaktionär von Daimler-Chrysler werden musste. Eigentlich hätte die Düsseldorfer Bank ihre vorübergehende Beteiligung von 14 Prozent an Daimler lieber verschwiegen. Doch zum Glück gibt es neue Transparenzvorschriften, denen nun auch der Eigenhandel der Banken unterliegt. Dadurch wird nun von Zeit zu Zeit offenbar, ein welch großes Rad die Banken zulasten des Staates mit den Ausländern drehen und wie fragwürdig das ist.
Im Prinzip funktioniert das Dividendenstripping so: Ein ausländischer Aktionär verkauft der Bank kurz vor dem Dividendentermin seine Aktien. Die Bank kassiert die Dividende, zahlt darauf die Steuern und verkauft die Aktie zu einem festen Termin wieder – etwas billiger natürlich – an den Aktionär.
Davon haben beide Seiten etwas. Der Ausländer muss die Dividende nicht versteuern und profitiert von Kursgewinnen. Die Bank kassiert Gebühren und hat zudem von der Dividende mehr als der Ausländer, weil sie weniger Steuern darauf zahlen muss.
Legal ist das, wie die Gerichte entschieden haben. Doch sauber kann man es nicht nennen. Insbesondere gilt das für die WestLB, und zwar nicht nur, weil die WestLB sich bei Daimler mit fast neun Milliarden Euro engagierte. Eine Landesbank, die zudem noch teilweise dem Staat gehört, sollte doch nicht den eigenen Finanzminister vorführen – wo der doch auch noch die Bank kontrolliert. Da gibt es nur eines: Die Praxis, sich die Dividenden abzustreifen, gehört verboten. Und wenn das nicht gelingt, sollten die Banken nicht auch noch dabei helfen, den Staat um Steuereinnahmen zu bringen.
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